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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen sponsor4you, Einzelunternehmung, [Adresse], Schweiz und ihren Kunden, insbesondere Vereinen (z.B. Fussballvereine, Turnvereine) sowie Sponsoren.

Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der Agentur im Bereich Sponsoring, Sponsorensuche, Sponsoringvermittlung und -beratung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Leistungen der Agentur

Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Akquisition und Vermittlung von Sponsoren für Vereine

  • Beratung von Vereinen und Sponsoren im Sponsoring-Bereich

  • Unterstützung bei der Ausarbeitung von Sponsoringkonzepten

  • Vermittlung und Koordination von Sponsoringvereinbarungen

Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Garantie für das Zustandekommen eines Sponsoringvertrages, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Vereinbarung (inkl. E-Mail), oder

  • Annahme einer Offerte der Agentur, oder

  • Inanspruchnahme der Dienstleistung.

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

4. Mitwirkungspflichten der Kunden

Die Kunden verpflichten sich:

  • alle für die Sponsoringvermittlung notwendigen Informationen korrekt und vollständig bereitzustellen

  • Ansprechpartner zu benennen

  • Änderungen relevanter Informationen unverzüglich mitzuteilen

Unterlassene oder verspätete Mitwirkung kann die Leistungserbringung beeinträchtigen und berechtigt nicht zu einer Reduktion der Vergütung.

5. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und kann insbesondere sein:

  • Pauschalhonorar

  • Erfolgsabhängige Provision

  • Kombination aus Fixhonorar und Provision

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.

6. Erfolgsprovision

Sofern eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart ist, entsteht der Anspruch der Agentur mit:

  • Abschluss eines Sponsoringvertrages zwischen Verein und Sponsor, oder

  • wirtschaftlicher Gleichstellung (z.B. Sachleistungen).

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Sponsoringvertrag nach Vertragsende zustande kommt, sofern ein kausaler Zusammenhang zur Tätigkeit der Agentur besteht.

7. Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

8. Haftung

Die Agentur haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Sponsoringerfolge ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertraglich vereinbarten Betrag beschränkt.

9. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der geltenden Datenschutzerklärung der Agentur sowie dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).

Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website der Agentur abrufbar oder kann auf Anfrage zugestellt werden.

10. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

11. Abwerbeverbot

Während der Vertragsdauer sowie während 12 Monaten nach Vertragsende verpflichten sich die Parteien, durch die Agentur vermittelte Sponsoren oder Vereine nicht unter Umgehung der Agentur direkt zu beauftragen, sofern dies auf die Tätigkeit der Agentur zurückzuführen ist.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) entbinden die Parteien für die Dauer und den Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur im Kanton Aargau.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 21. Januar 2026

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